Fragen und Antworten rund um die Therapie
Die Verhaltenstherapie ist eine von 23 in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methoden. Sie ist wissenschaftlich untersucht, evidenzbasiert und und am aktuellen Stand der Forschung orientiert.
Durch die ständige Einbeziehung neuer Erkenntnisse und Entwicklungen aus den Bereichen der Psychologie, Medizin, Soziologie u. a. ist die Verhaltenstherapie ständig im Wandel und offen für Weiterentwicklung. Diese flexible Grundhaltung ermöglicht ein sehr individuelles Eingehen auf die Patientin/den Patienten.
Ein weiteres Merkmal verhaltenstherapeutischer Verfahren ist die Hilfe zur Selbsthilfe für den Patienten. Im Mittelpunkt steht, dem Patienten – nach Einsicht in Ursachen und Entstehungsgeschichte seiner Probleme – Methoden zu vermitteln, die ihn ermächtigen sollen, seine psychischen Beschwerden zu überwinden.
Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie ist unter anderem die enorme Vielschichtigkeit, die Wissenschaftlichkeit und die durch viele Untersuchungen belegte Wirksamkeit.
Die psychotherapeutischen Sitzungen werden individuell – entsprechend der vorhandene Problemlage – geplant und sie sind getragen von einer empathischen, unterstützenden und wertschätzenden therapeutischen Beziehung.
Quelle: ÖGVT.at
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten gliedert sich in mehrere Abschnitte. Im letzten Abschnitt der Ausbildung ist es vorgesehen, selbständig als PsychotherapeutIn tätig zu sein, allerdings mit der Verpflichtung, die therapeutischen Sitzungen regelmäßig von einer erfahrenen Lehrtherapeutin, einem erfahrenen Lehrtherapeuten supervidieren zu lassen. Diese unterliegen ebenfalls der absoluten Verschwiegenheit.
Für Sie als Patient hat das den Vorteil, dass zwei geschulte Fachpersonen auf Ihre Probleme schauen und sich daraus erweiterte Möglichkeiten in der Betrachtungsweise ergeben.
Therapiesitzungen, die im Status "in Ausbildung unter Supervision" stattfinden, werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Allerdings sind die Honorare günstiger. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie gegenüber der öffentlichen Gesundheitskasse vollkommene Anonymität genießen.
Sie nehmen per Email oder Telefon Kontakt mit mir auf. Daraufhin machen wir uns einen Termin für ein Erstgespräch aus. In diesem Erstgespräch arbeiten Sie gemeinsam mit mir an Veränderungsmöglichkeiten in Bezug auf Bereiche Ihres Lebens, die Sie als belastend erleben. Gemeinsam formulieren wir Ziele, die Sie durch die psychotherapeutische Arbeit erreichen wollen. Nach diesem Erstgespräch entscheiden Sie in aller Ruhe, ob wir gemeinsam versuchen, neue Wege zu finden.
Das kann nicht im Vorhinein exakt bestimmt werden. Länger existierende seelische Leiden bedürfen entsprechend oft auch einer längeren Therapiedauer. Den genauen Behandlungsplan und eine Abschätzung des Verlaufes bespechen wir gemeinsam nach unseren ersten Gesprächen.
Psychotherapie wird durch das Psychotherapiegesetz geregelt. Zentral ist die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und die Verpflichtung der Anwendung wissenschaftlich fundierter Behandlungsmethoden.
Die Anwendung der wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden ist entsprechend ausgebildeten Psychotherapeuten vorbehalten. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, mir dies spätestens 48 Stunden vor Ihrem Termin bekannt zu geben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
In einer Psychotherapie sprechen wir über sehr persönliche Themen und Ideen. Psychotherapie beruht auf dem Vertrauensverhältnis zwischen KlientInnen und Therapeuten. Daher existiert eine gesetzlich geregelte, strenge Verschwiegenheitspflicht.